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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1 Geltungsbereich

Die Lieferungen und Leistungen von Hansetech erfolgen nur zu den nachstehend Bedingungen, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart wurde. Änderungen und Ergänzungen bedürfen immer der Schriftform. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen. Zusagen und Nebenabreden bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung durch Hansetech.

2. Angebote, Lieferung und Leistung

2.1

Angebote und Verkaufsunterlagen sind freibleibend und unverbindlich, sofern nichts Gegenteiliges ausdrücklich in Schriftform festgehalten wird. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Hansetech, spätestens jedoch durch die Annahme der Lieferung durch den Kunden, zustande.

2.2 Hansetech ist berechtigt, im Falle der nicht gegebenen Kreditwürdigkeit des Kunden von Verträgen zurückzutreten.

2.3 Die in Angeboten und im Onlineshop angeführten Abbildungen, Zeichnungen, Prospekte, Maß- und Gewichtsangaben und sonstige Leistungsbeschreibungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen, sofern nicht anders ausdrücklich schriftlich vermerkt, keine Zusicherung von Eigenschaften dar, und daraus können keine Rechte gegen Hansetech hergeleitet werden.

2.4 Hansetech behält sich das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung vor.

2.5 Der Liefertermin gilt als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum schriftlich vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, außer es wurden anderslautende ausdrückliche schriftliche Vereinbarungen getroffen. Er ist auf jeden Fall eingehalten, wenn das Vertragsprodukt spätestens am schriftlich vereinbarten Liefertermin dem Kunden übergeben wurde.

2.6 Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von Hansetech vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei Hansetech oder beim Hersteller eintreten, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Krieg, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen usw. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle evtl. vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Sollte Hansetech mit einer Lieferung mehr als sechs Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Ein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz wegen Lieferverzug ist ausgeschlossen. Hansetech behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der o.g. Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als sechs Wochen andauert, und dies nicht von Hansetech verschuldet wird.

Der Kunde wird im Falle von Lieferverzögerungen – aus welchen Gründen auch immer – von Hansetech in angemessener Zeit darüber informiert.

3. Prüfung, Gefahrenübergang, Annahmeverzug, Rücktrittsrecht gem. KSchG

3.1 Der Kunde hat die Ware sofort nach Erhalt auf Vollständigkeit zu überprüfen. Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Annahme. Reklamationen werden ausnahmslos nur innerhalb von 8 Tagen anerkannt.

3.2 Die Gefahr geht bei Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder andere Personen, die von Hansetech benannt sind, auf den Kunden über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden von Hansetech verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die Bestimmung aus 3.2 gelten auch bei Rücksendungen (z.B. nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistung an den Kunden).

3.3 Verzögert sich die Einhaltung des Liefertermins aus vom Käufer zu vertretenden Gründen oder wird eine (Nachnahme)-Sendung nicht angenommen (Annahmeverzug), so geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Käufer über. Wir behalten uns das Recht vor, das Vertragsprodukt auf Kosten des Käufers für die Zeit des Annahmeverzugs angemessen zu lagern und zu versichern (Feuer, Diebstahl,...).

3.4 Rücktrittsrecht

Kunden im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) können innerhalb von 14 Werktagen (wobei Samstage nicht als Werktage zählen) nach Erhalt der Lieferung vom Vertrag schriftlich zurücktreten. Ausgenommen sind Verträge über Audio- oder Videoaufzeichnungen und Software, sofern sie vom Kunden entsiegelt wurden. Waren die gem. Kundenspezifikation hergestellt wurden, Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von Verträgen über periodische Druckschriften, Versteigerungen, Hauslieferungen oder Freizeit-Dienstleistungen, Wett- und Lotterie-Dienstleistungen, Dienstleistungen, mit deren Ausführung dem Verbraucher gegenüber vereinbarungsgemäß innerhalb von 14 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird und über Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, abhängt. Die Kosten und das Risiko für die Rücksendung trägt der Kunde. Akzeptiert werden nur Artikel, die vollständig, ungebraucht, im wiederverkaufsfähigen Zustand, in Originalverpackung und in einer angemessenen Überverpackung retourniert werden. Andernfalls sind wir berechtigt, einen angemessenen Betrag zu verrechnen und ggf. die Gutschrift entsprechend zu kürzen.

4. Preise

Die von Hansetech auf Angeboten und Verkaufsunterlagen genannten Preis sind inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung, falls nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist. Preise gelten gem. zugesandter Auftragsbestätigung.

4.1 Umweltschutzbezogene Aufwendungen sowie auch Gebühren und Abgaben öffentlicher sowie auch nicht öffentlicher Art, wie insbesondere ARA und Urheberrechtsabgaben und sonstige vergleichbare Aufwendungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

4.2

Hansetech behält sich das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen – insbesondere auf Grund von Preiserhöhungen von Seiten der Lieferanten oder Wechselkursschwankungen – bei Hansetech eintreten. Diese werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.

4.3 Hansetech behält sich das Recht vor, Bestellungen aus wichtigem Grund (bspw. Irrtümliche Preispublikationen) zu stornieren. Schadenersatzforderungen sind immer ausgeschlossen.

5. Zahlung und Zahlungsverzug

5.1 Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug, für uns spesenfrei und in der Faktura angegebenen Währung zur Zahlung fällig.

5.2 Hansetech behält sich vor, Kunden nur gegen Vorauszahlung oder Nachnahme zu beliefern. Eventuell dadurch entstehende Mehrkosten können von uns in Rechnung gestellt werden.

5.3 Beim Eintreten eines Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12% zu berechnen. Für die Dauer des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, von allen weitern Lieferungs- und Leistungsverpflichtungen zurückzutreten, noch ausstehende zurückzuhalten und Vorauszahlungen oder Sicherstellungen zu verlangen.

Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Kunde die dadurch entstehenden Mahngebühren in der Höhe von € 10,-- pro gestellter Mahnung zu bezahlen. Nach erfolgloser erster Mahnung sind wir berechtigt, ein Inkassobüro oder ein Anwalt für die Eintreibung der offenen Forderungen zu beauftragen.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Das Vertragsprodukt bleibt bis zur vollständigen Zahlung und bis zur Erfüllung aller auch zukünftigen Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden unser Eigentum.

6.2 Der Kunde ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, soweit er seinerseits unter eigenem Eigentumsvorbehalt weiterverkauft, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum von Hansetech hinzuweisen und uns unverzüglich zu unterrichten. Der Kunde hat das Eigentum von uns deutlich sichtbar zu kennzeichnen.

6.3 Bei Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit Hansetech nicht gehörenden Waren erwirbt Hansetech Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu übrigen Ware.

6.4 Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von Hansetech an den Kunden, oder bei Vermögensverfall des Kunden darf Hansetech zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.

6.5 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch Hansetech gilt nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist.

6.6 Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im voraus an uns ab. Hansetech ist dessen ungeachtet im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt, wird von diesem Recht aber nur Gebrauch machen im Falle des Zahlungsverzugs oder bei einem Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahren durch den Kunden. Auf Verlangen von Hansetech wird der Kunde die abgetretenen Forderungen benennen, erforderlichen Angaben machen, Unterlagen aushändigen und den Schuldnern die Abtretung mitteilen. Hansetech darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offen legen.

6.7 Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Hansetech. Für die Bewertung der Sicherheiten ist bei der Vorbehaltsware der zur Zeit des Freigabeverlangens geltende Netto-Listenpreis von uns maßgeblich, bei abgetretenen Forderungen ist vom Netto-Rechnungsbetrag abzüglich eines Sicherheitsabschlag von 30% auszugehen. Handelt es sich um Forderungen, bei welchen der Abnehmer des Kunden bereits in Zahlungsverzug ist oder Tatsachen bekannt sind, die berechtigten Grund zu der Annahme geben, dass ein Ausfall zu befürchten ist, so beträgt der Abschlag 50%. Bei wegen Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung nur in Form von Miteigentum bestehenden Sicherheiten ist vom Netto-Listenpreis der von Hansetech gelieferten Ware abzüglich eines Abschlags von 30% auszugehen.

6.8 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum von Hansetech. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit Hansetech über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden.

7. Gewährleistung

7.1 Hansetech gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit wesentlichen Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die Parteien sind sich jedoch darüber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler an Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Wir gewährleisten, dass die Vertragsprodukte in der Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Hansetech gewährleistet jedoch nicht den unterbrechungsfreien oder fehlerfreien Betrieb der Vertragsprodukte. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von Hansetech schriftlich bestätigt wurden. Hansetech übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.

7.2 Von der Gewährleistung ausgenommen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf (a) betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, (b) unsachgemäßen Gebrauch, (c) Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden, (c) Betrieb mit falscher Stromart oder –Spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, (d) Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen, (e) Feuchtigkeit aller Art, (f) falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitensdaten, (g) durch den Betrieb oder die Lagerung außerhalb der für dieses Produkte veröffentlichten Umgebungsbedingungen, (h) zweckentfremdeter Gebrauch, (i) Krieg bzw. kriegsähnlichen Zuständen, Aufständen oder mutwilliger Zerstörung sowie (j) jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typenbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Ferner übernimmt Hansetech auch keinerlei Gewährleistung oder Verpflichtung, dass die Vertragsprodukte für alle Betriebssysteme und Konfigurationen geeignet sind oder mit zukünftiger oder nicht dem Stand der Technik entsprechender Software oder Hardware zusammenarbeiten.

7.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und beginnt mit Gefahrenübergang. Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar. Unabhängig davon geben wir etwaige weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen.

7.5 Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von uns Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Hansetech über. Falls wir Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftliche gesetzten Nachfrist nicht beseitigen, ist der Kunde berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

7.6 Im Falle der Nachbesserung im Gewährleistungsfall übernehmen wir die Arbeitskosten. Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit einer Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Kunde, soweit diese sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen. Instandsetzungs- oder Instandhaltungsarbeiten erfolgen nach Wahl von Hansetech in unserer Niederlassung, in den Räumlichkeiten des Kunden, beim Hersteller oder bei einem von diesem benannten Dritten. (vgl. dazu auch 12.6)

7.7 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist Hansetech berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen von Hansetech verrechnet.

7.8 Alle weiteren oder anderen als in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt.

7.9 Die Inanspruchnahme der Gewährleistung/Garantie sowie bei kostenpflichtigen Reparaturaufträgen, und Retouren jeglicher Art hat der Kunde die Abwicklungsrichtlinien des Kundendienstes in der jeweils gültigen Fassung bzw. die entsprechenden Verfahrensweisen von Hansetech zu beachten.

8. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter

8.1 Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunden hat uns von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunden Hansetech von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.

9. Haftung und weitergehende Gewährleistung

9.1 Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haften wir nicht für Verlust von Daten, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Der Ausschluss gilt insbesondere auch für Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss, Verletzung von Nebenpflichten und Produzentenhaftung. Wir haften nicht für unrichtige Angaben in Prospekten, Katalogen und sonstigen schriftlichen Unterlagen.

9.2 Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz beruht.

9.3 Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist die Ersatzpflicht in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9.4 Vorstehende Haftungsausschlüsse und Begrenzungen gelten nicht für Ansprüche gem. Produkthaftungsgesetz oder wegen anfänglichen Unvermögen oder von uns zu vertretender Unmöglichkeit. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

9.5 Wir übernehmen für die Umstellung von Hardware und Software auf den EURO bzw. auf die Tauglichkeit der Änderung auf das Jahr 2000 keine wie immer geartete Gewähr oder sonstige Haftung. Ansprüche, die sich aus diesen Umstellungen ergeben, sind ausschließlich an den Hersteller zu richten.

10. Export- und Importgenehmigungen

10.1 Die von uns gelieferte Ware und technisches Know-how sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten – einzeln oder in systemintegrierter Form – ist für den Kunden genehmigungspflichtig und unterliegt grundsätzlich den Gesetzen des Staates Deutschlands bzw. des anderen mit dem Kunden vereinbarten Lieferlandes. Der Kunde muss sich über diese Vorschriften selbstständig bei der entsprechenden Behörde bzw. nach US-Bestimmungen beim US-Department of Commerce, Office of Export Administration erkundigen. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Behörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert.

10.2 Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit und ohne Kenntnis von Hansetech, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunden haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber Hansetech. Embargobestimmungen gemäß Abkommen oder von internationalen Organisationen verhängt (z.B UNO) sind striktest einzuhalten.

11. EU-Einfuhrumsatzsteuer

11.1 Soweit der Kunde seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat, ist er zur Einhaltung bezüglich der Regelung der Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere die Bekanntgabe der Umsatzsteuerindentifikationsnummer an uns ohne gesonderte Anfrage. Der Kunde ist verpflichtet, auf Anfrage die notwendigen Auskünfte hinsichtlich seiner Eigenschaft als Unternehmer, hinsichtlich der Verwendung und des Transports der gelieferten Waren sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht an Hansetech zu erteilen.

11.2 Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Aufwand – insbesondere eine Bearbeitungsgebühr -, der bei Hansetech aus mangelhaften bzw. fehlerhaften Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer entsteht, zu ersetzen.

11.3 Jegliche Haftung von Hansetech aus den Folgen der Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer bzw. den relevanten Daten hierzu ist ausgeschlossen, soweit Seiten Hansetech nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

12. Sonstige und ergänzende Bestimmungen

12.1 Dem Kunde ist bekannt, dass für die Benutzung und Lagerung von Waren den jeweiligen Bestimmungen des Herstellers Folge zu leisten ist. Dies umfasst auch das unaufgeforderte Lesen der Bedienungsanleitung. Bei Schäden aufgrund Zuwiderhandlungen ist Hansetech von der Gewährleistungspflicht entbunden. (vgl. 7.2)

12.2 Das falsche Arbeiten an Computeranlagen kann je nach Umstand und Intensität zu verschiedenen körperlichen Schäden führen. Dies gilt insbesondere bei Arbeiten mit Monitoren, Maus und Tastatur. Hansetech kann aus eventuell daraus resultierenden Schäden nicht zur Haftung herangezogen werden. Dem Kunden wird daher empfohlen, selbstständig einen entsprechenden auf seine Person und seine Umstände abgestimmten ärztlichen und fachmännischen Rat einzuholen.

12.3 Es obliegt dem Kunden, falls nicht anders ausdrücklich und schriftlich vereinbart, regelmäßige Datensicherungen zu machen. Andernfalls kann Hansetech im Falle eines Datenverlustes nicht zur Haftung herangezogen werden, es sei denn, der Datenverlust wurde durch Hansetech vorsätzlich herbeigeführt. Die Datensicherung ist insbesondere dann vom Kunde durchzuführen, wenn die betreffende Computeranlage, aus welchen Gründen auch immer, an uns übergeben oder zugesandt wird, und wenn wir an der betreffenden Computeranlage des Kunden in Auftrag gegebene Installationsarbeiten durchführen. Besitzt der Kunde keine ausreichenden Kenntnisse zur Durchführung von Backups bzw. wurde keine Datensicherung gemacht, hat er dies Hansetech mitzuteilen, bevor Hansetech mit den Arbeiten an der Computeranlage beginnt.

12.4 Der Kunde hat, soweit zumutbar, alle für die Leistungserfüllung zwingend notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen. Dazu zu zählen insbesondere das Bereitstellen der Betriebssystemsoftware, von relevanten Handbüchern und Kennwörtern. Andernfalls ist Hansetech berechtigt, angemessene Kosten dem Kunden zu verrechnen, wenn durch Fehlen der Vorbereitungsmaßnahmen die eigentliche Leistungserfüllung nicht durchführbar war.

12.5 Der Kunde weiß und akzeptiert, dass die Software ganz oder teilweise von anderen Softwareherstellern entwickelt wurde, die in den Copyright-Vermerken in der Software benannt sind. Bei einer Verletzung des Urheberrechts kann der Kunden von diesen Herstellern haftbar gemacht werden.

12.6 Dem Kunden ist bekannt, dass das Vertragsprodukt im Falle von Arbeiten im Rahmen der Garantie- und Gewährleistung aber auch im Falle von Reparaturen oder sonstigen notwendigen Arbeiten von Hansetech – auch ohne weiter Ankündigung - ggf. an Dritte gesandt wird. Die Datensicherung und der Schutz von Daten vor Zugriffen Dritter obliegt ausschließlich dem Kunden sofern nichts Anderes schriftlich vereinbart wurde.

13. Allgemeine Bedingungen

13.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

13.2 Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der Hansetech im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass wir die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke von Hansetech verwendet.

13.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

13.6 Die Bestimmungen gelten – sofern das Konsumentenschutzgesetz zwingend keine anderen Regelungen vorsieht - auch für Endverbraucher.


Stand: 01.08.2006


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